Saturday, January 31, 2009

basic income - INITIATIVE GRUNDEINKOMMEN

GST the ONLY tax!

A basic income is a proposed system of social security, that periodically provides each citizen with a sum of money that is sufficient to live on. Except for citizenship, a basic income is entirely unconditional. Furthermore, there is no means test; the richest as well as the poorest citizens would receive it.


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money reform magazine - make money equal to work Silvio Gesell 1903
Money Reform Magazine - make money equal to work Silvio Gesell 1903

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and watch that trailer.. it explains the advanced GERMAN WAY OF THINKING


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Uebersicht über oeffentliche Petitionen



Hauptpetent -- Ende der Mitzeichnungsfrist -- Anzahl der Mitzeichner -- Anzahl der Diskussionsbeitraege

Reformvorschlaege in der Sozialversicherung - Bedingungsloses Grundeinkommen

Wiest, Susanne 10.02.2009 -- 7227 -- 1873

Tierschutz - Verbot von Pelztierfarmen

Segers, Rainer 20.02.2009 -- 1380 -- 94

http://www.inwo.de/pics/weil/beatemuenster.jpg The_Spirit_of_Money -- SCREENSHOTS!


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What would you work for? THE SAME, only better!

INITIATIVE GRUNDEINKOMMEN - INFOMAIL 1/09



Basel und Frankfurt am Main, 20. Januar 2009



INITIATIVE GRUNDEINKOMMEN - INFOMAIL 1/09

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Basel und Frankfurt am Main, 20. Januar 2009

Liebe Freunde, Interessierte und Medienschaffende

Petition an den Bundestag

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über eine kometenhafte Sache.

Die Geschichte beginnt in Greifswald. Eisig war`s in Deutschlands leerer werdendem Nordosten, viel dunkel in den Tagen zwischen den Jahren. Da fasst eine Frau den Mut, mal einen Vorschlag an den Bundestag zu schreiben. Denn eisig war auch der Ministerpräsident gewesen, dem sie ihren Vorschlag bei einer Bürgerstunde schon erzählt hatte. Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das wäre an der Zeit. Ein Lichtstreifen am Horizont, wie manchmal über der Ostsee vor ihrem Fenster. Und weg mit dem komplizierten Steuersystem, das ihr die Arbeit im Kindergarten nur schwer macht. Am 29. Dezember stellte sie ihre Petition für ein bedingungsloses Grundeinkommen auf der Website des Bundestages online.

Link zur Petition

Als wir am 15. Januar erstmals darüber berichteten, waren es erst gerade mal 600 Mitzeichner. Doch nun geht’s wie ein Lauffeuer: Blogs, Netzwerke und erste Medien berichten. Jeden Tag tragen sich mehr Menschen online für diese Petition ein. Heute noch werden es schon über 2000 sein. Damit ist diese Petition unter den Aktuellen die weitaus am meisten Unterzeichnete. Und das sollte noch nicht das Ende sein. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis 10. Februar.

Zudem ist im Forum dieser Petition eine Diskussion in Gang gekommen mit schon über 500 Beiträgen. Viele sind sachkundig. Manche können einen so richtig auf die Palme bringen. Es lohnt sich also, auch da mal reinzuschauen.


Nicht nur in Deutschland


Ein Bulletin von BIEN-CH zeigt, wo überall auf der Welt Grundeinkommen Thema ist .

Zahlreiche Anfragen zur Übersetzungen des Films haben uns bewogen - mit Hilfe von Freunden aus verschiedenen Ländern - zunächst mit der Untertitelung des Trailers zu beginnen: Französisch, Slowakisch, Englisch und Ungarisch stehen bereits. Italienisch, Griechisch und Schwedisch sind im Gange. Weitere werden folgen:

Link zum Trailer


Veranstaltungen in den nächsten Tagen und Wochen

22. 1. Filmmuseum München (FilmWeltWirtschaft)
25. 1. Filmvorführung in Hamburg (Zeise-Kino)
29. 1. Podiumsdiskussion Wetzikon (Mit zwei Nationalräten)
29. 1. Vorträge in Hannover (Grundeinkommen ist machbar – Mut zum Wandel)
30. 1. Filmvorführung und Diskussion in Bern (Reithalle)
15. 2. Round Table im Theater Freiburg (Capitalisem Now Spezial)
19. 2. Götz Werner in Zürich (NZZ Bistro)
u.v.m.

Liste aller Filmvorführungen

Korsakow-Film zur Veranstaltung in den Münchner Kammerspiele
Hilfe, Freiheit!

Grundeinkommen - Ein Film-Essay von Daniel Häni und Enno Schmidt (DVD 100min)
Film online schauen, runterladen und selber brennen

Trailer anschauen
Filmbesprechung hören

Spinnt der, oder was? (Interview mit den Autoren)
Wer nicht muss, der kann (Portrait in brand eins)
Grundeinkommen - ein Kulturimpuls (Radio DRS 2 Reflexe)

Die Orignial-DVD mit Heft zum Film kann online bestellt werden:
In der Schweiz: Kultkino
In Deutschland: Institut für Kino und Filmkultur

Trailer bei youtube zum einbinden in die eigene Website
Film bei dailymotion zum einbinden in die eigene Website

Trailer bei dotsub mehrsprachig


Mit besten Grüssen
Enno Schmidt
und Daniel Häni

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Initiative Grundeinkommen

unternehmen mitte
Gerbergasse 30
CH – 4001 Basel
T 0041 61 263 36 63
info@initiative-grundeinkommen.ch
mail@enno-schmidt.de
daniel@mitte.ch

Postkonto CH: Basel, 60-199223-4
Bankkonto D: GLS Bochum, Konto 4022446300 BLZ 43060967


www.initiative-grundeinkommen.ch
www.grundeinkommen.tv



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Finanzierung und Wirkung

eines bedingungslosen Grundeinkommens

Ausgangspunkt für die Überlegungen zum bedingungslosen Grundeinkommen und seiner Finanzierung ist ein Bewusstsein der grundlegenden Veränderungen, die unsere Gesellschaft durch die in den vergangenen Jahrzehnten um ein vielfaches gestiegene Produktivität erfährt. Not und materieller Mangel durch fehlende Produktionsmöglichkeiten gehören der Vergangenheit an. Heute übersteigen unsere Kapazitäten unseren Eigenbedarf bei weitem. Unser gesellschaftliches Bewusstsein ist hinter den Möglichkeiten weit zurückgeblieben, die sich durch die Arbeitsteilung und die sich daraus ergebende Produktivitätsentwicklung anbieten.

In unserer Gesellschaft hat ein zunehmender Teil der Menschen immer weniger zum Leben und die öffentliche Debatte nährt Befürchtungen, dies könne sich in naher Zukunft noch verschärfen. Ist dies angesichts der historisch veränderten Produktivität jedoch nötig? Liegt der ’Mangel’ in der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft oder in Finanzierungsverfahren, die in einer Zeit entwickelt wurden, in der die Produktions- und Konsummöglichkeiten nur ein Bruchteil dessen waren, was sie heute sind? Der katholische Sozialethiker Oswald von Nell-Breuning sagte: „Alles, was sich güterwirtschaftlich erstellen lässt [...], das lässt sich auch finanzieren unter der einzigen Bedingung, dass man es ehrlich und ernstlich will.” Wenn wir trotz steigender Produktivität eine schlechtere Versorgung der Menschen aufgrund mangelnder Finanzierbarkeit befürchten, wäre es dann nicht an der Zeit über alternative Finanzierungsverfahren nachzudenken?

Welche Finanzierungsverfahren könnten die Situation verbessern? Könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen ein solches Finanzierungsverfahren sein? Wenn ja, in welcher Weise würde es wirken und wie ist es zu finanzieren?

Ausgangserkenntnis für die Untersuchung der Finanzierbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens ist, dass alle Kosten und Steuern, die im Laufe der Herstellung und Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen entstehen, in deren Preisen enthalten sind und somit bei Erwerb durch den Endkunden, den Konsumenten, bezahlt werden. Die Produktpreise enthalten sowohl Unternehmensgewinn und Unternehmenssteuern [1] als auch die Kosten für Vorleistungen und Vorprodukte sowie die Aufwendungen zur Zahlung von Einkommen an die Mitarbeiter. Daher wird letztlich auch jede Einkommenssteuer aus Produkterlösen gezahlt und ist somit in den Produktpreisen enthalten. Aus Unternehmenssicht kann man sagen: die Kosten werden verkalkuliert. Bei diesem Betrachtungswinkel wird deutlich, dass der so genannte Nettopreis eines Produktes tatsächlich einen hohen Steueranteil enthält. Alle Steuern, die nicht Konsum- bzw. Mehrwertsteuern sind, sind in den Nettopreisen enthalten. Hat ein Produkt einen Nettopreis von 100 EURO, kommen (im Normalfall) 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzu, als Bruttoproduktpreis ergibt sich also 119 EURO. Bezogen auf den Bruttoproduktpreis enthält der Preis einen (Mehrwert-)Steueranteil von 15,97% (19 EURO / 119 EURO). Der tatsächliche Steueranteil liegt jedoch weit über 15,97 Prozent. Insgesamt ist er so hoch, dass damit die gesamten Staatsausgaben finanziert werden. Bei einer Staatsquote von ca. 50 Prozent macht der Steueranteil etwa die Hälfte des Produktpreises aus, abgesehen von den Steuern, die durch den Export von Produkten von ausländischen Käufern mitgetragen werden.

Die zweite wichtige Erkenntnis ist, dass sich alle Preise letztlich in private Einkommen auflösen. Der Gesamtpreis eines Produktes setzt sich aus Nettopreis und Mehrwertsteuer zusammen. Der Nettopreis enthält neben den Mitarbeitereinkommen die Gewinne des Unternehmens (die reinvestiert werden oder in Form von Ausschüttungen den Unternehmenseigentümern zufließen), die Zahlung von Zinsen an Banken und sonstige Kreditgeber, letztlich natürlichen Personen, und die Ausgaben für Vorleistungen.

Die Mehrwertsteuer und alle im Nettopreis enthaltenen Steuern sind Mittelabflüsse an den Staat. Dieser bezahlt damit Beamte, alle staatlichen Angestellten, die Zinsen für aufgenommene Kredite sowie Transferzahlungen und er gibt Geld zum Beispiel für Infrastrukturmaßnahmen aus, das letztlich immer an private Haushalte fließt, ob in Form von Lohneinkommen, Zinserträgen, Unternehmensgewinnen oder sonstigen Zahlungen.

Entwickelte Volkswirtschaften zeichnen sich durch einen hohen Grad an Arbeitsteilung und Spezialisierung aus. Ein wesentlicher Unterschied zur Agrar- und Selbstversorgungswirtschaft früherer Jahrhunderte ist also die hochgradige Interdependenz. In diesem Sinne können moderne Wirtschaftsformen als organisiertes Füreinander-Leisten betrachtet werden.[2] Damit lässt sich erklären, warum wir als Konsumenten ein Interesse daran haben müssen, das derjenige, der Leistung für uns erbringt, dies möglichst ungestört tun kann. Eine Einkommensbesteuerung erscheint daher nicht mehr zeitgemäß. Konsum ist zudem nicht mehr - wie früher - Konsum der unmittelbar eigenen Arbeitsergebnisse sondern eine Inanspruchnahme der Leistung anderer, mit anderen Worten: eine Entnahme der von der Gesellschaft erbrachten Leistung. Denn tatsächlich lebt ja der Einzelne nicht von dem Geld, das er verdient, sondern von dem, was er dafür kaufen kann. Die Umstrukturierung des Steuerwesens hin zu einer Konsum- beziehungsweise Mehrwertsteuer ist daher nur konsequent.

Ein hohes Maß an Standardisierung von Arbeitsvorgängen, wie dies für eine stark arbeitsteilige Wirtschaft und Gesellschaft charakteristisch ist, ermöglicht den Einsatz von Maschinen und die Entwicklung von Methoden für eine immer effizientere Ausführung dieser Tätigkeiten. Menschliche Arbeitskraft wird immer weniger benötigt, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Kreativität und geistige Beweglichkeit des Einzelnen. Wenn der Einzelne sein Einkommen zur Teilhabe an der gesamtgesellschaftlichen Wirtschaftsleistung in immer geringerem Maße durch seine eigene Arbeit erwirken kann, weil der Produktionsfaktor Mensch aufgrund von Standardisierung und Rationalisierung in vielen Wirtschaftsbereichen immer weniger benötigt wird, sind andere Lösungen gefragt. Eine Lösung ist die Rücknahme der Produktivität und die Wiedereinführung von Niedriglohnjobs, durch die der Mensch auf niedrigere Produktivitätsniveaus zurückgeworfen und in seiner Freiheit eingeschränkt würde, weil er zur Erzielung eines bestimmten Einkommens bei niedrigerer Produktivität und Bezahlung wesentlich mehr arbeiten müsste. Zur dieser Frage der Freiheit bemerkte Ludwig Erhard bei seiner Grundentscheidung für die Soziale Marktwirtschaft: „Ein System, das dem Individuum nicht in jedem Falle die freie Berufs- und Konsumwahl offen lässt, verstößt gegen die menschlichen Grundrechte und richtet sich, wie die Erfahrung lehrt, zuletzt gerade gegen diejenigen sozialen Schichten, zu deren Schutz die künstlichen Eingriffe gedacht waren”[3]. Wer sich auf die Soziale Marktwirtschaft beruft, muss seine Vorschläge an dieser Grundentscheidung Erhards messen lassen und an der Frage, ob sie im Ergebnis die Freiheit des Einzelnen erhöhen oder in Gängelung und Manipulierbarkeit durch gesteigerte Abhängigkeit münden.

Die in den vergangenen Jahrzehnten erreichte Produktivität der deutschen Volkswirtschaft ermöglicht einen anderen Weg: um eine stabile Nachfrage nach den mit hoher Produktivität und abnehmendem menschlichen Arbeitseinsatz herstellbaren Gütern und Dienstleistungen zu sichern, benötigen die Menschen alternative Einkommensquellen, wenn ihre Arbeitskraft in der Produktion immer weniger erforderlich ist.

In einer Agrarwirtschaft, in der buchstäblich jede Hand für die Ernte benötigt wird und ein Ausfallen von Arbeitskraft auch einen geringeren Ernteertrag bedeutet, erscheint der ‚Zwang zur Arbeit’ gerechtfertigt. In einer Volkswirtschaft jedoch, die zur Sicherung der materiellen Versorgung immer weniger auf die Arbeitsleistung aller angewiesen ist erscheint es angemessen, die Menschen auch ohne deren unter angedrohtem Einkommensvorenthalt erzwungene Mitwirkung mit dem Einkommen auszustatten, das sie für eine Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand benötigen. Diese Teilhabe lässt sich durch ein bedingungsloses Grundeinkommen realisieren. Wenn es bedingungslos ist und an alle Bürger ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird - also auch an all jene, die einen Arbeits- und Einkommensplatz haben - und wenn es wie vorgeschlagen durch eine Konsumsteuer finanziert ist, kann es in der folgenden Weise wirken.

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Finanzierungsansatz

Ein großer Teil der Menschen in Deutschland erhält bereits heute Geldzahlungen vom Staat, denen keine direkten Leistungen gegenüberstehen. Werden all diese Leistungen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen zusammengefasst und entfällt mit der Anspruchsprüfung auch die Verwaltungsbürokratie, kann ein nennenswertes Grundeinkommen an alle Bürger ausgezahlt werden. Professor Thomas Straubhaar hält ein Grundeinkommen von 800 EURO pro Monat für möglich[4]. Selbst wenn es deutlich geringer ausfallen sollte, wäre damit eine materielle Grundsicherung erreicht und der Weg für eine weitere Erhöhung geebnet.

Gelegentlich wird in der Diskussion über die Wirkungsweise des bedingungslosen Grundeinkommens befürchtet, dass die Unternehmen ein an alle Bürger gezahltes Grundeinkommen dazu nutzen würden, Löhne zu senken.[5] Dabei wird jedoch übersehen, dass sie diese gesunkenen Kosten nicht ohne weiteres als Gewinn einbehalten können sondern sie aufgrund des herrschenden Wettbewerbs in Form sinkender Preise an ihre Kunden, die Verbraucher, weitergeben müssen[6]: sobald ein Wettbewerber seine Preise senkt - und er wird es tun in der Erwartung, durch günstigere Preise Kunden zu gewinnen - müssen die übrigen Wettbewerber es ihm gleich tun. Ein sich dadurch potenziell absenkendes Preisniveau kann dazu genutzt werden, die Konsumsteuer in dem Maße zu erhöhen, dass die Preise insgesamt stabil bleiben. Mehreinnahmen aus der erhöhten Konsumsteuer können dann zur Auszahlung eines höheren Grundeinkommens genutzt werden.

Daraus ergibt sich eine Reihe von Änderungen, von denen an dieser Stelle zwei skizziert werden sollen. Die erste ist ein veränderter Anteil von Nettopreis und Konsumsteuer in den Produktpreisen. Im obigen Beispiel kommen zu derzeit 100 EURO Nettoproduktpreis im Normalfall 19 EURO Konsumsteuer hinzu. Der Gesamtpreis errechnet sich also aus:

100 € Nettopreis
19 € Mehrwertsteuer

119 € Gesamtpreis

Nach einer Weitergabe gesunkener Lohnkosten durch die Unternehmen betrage der neue Nettopreis 90 EURO. Die entsprechende Erhöhung der Konsumsteuer (in diesem Falle von 19 auf etwas mehr als 32 Prozent) führt zu einem insgesamt stabilen Preisniveau. Der Gesamtpreis errechnet sich dann wie folgt:

90 € Nettopreis
29 € Mehrwertsteuer

119 € Gesamtpreis

Dieses Zahlenbeispiel soll hierbei nicht in erster Linie reale Sachverhalte wiedergeben sondern das Prinzip verdeutlichen. Die Steuereinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt betragen derzeit etwa acht Mrd. EURO. Bei ca. 80 Millionen Bezugsberechtigten ergibt sich ein Auszahlungsbetrag für das Grundeinkommen von ca. 100 EURO pro Person pro Jahr, also etwas mehr als acht EURO pro Monat, die dann für die Erhöhung des Grundeinkommens zur Verfügung stehen. Mit einer Konsumsteuerhöhung von sechs Prozentpunkten könnten monatlich an jeden Bürger 50 € ausgezahlt werden. Ausgehend von anfänglich 650 EURO [7] sind so binnen 17 Jahren 1.500 EURO Grundienkommen zu erreichen.

Anstelle der Zusammenfassung der Sozialleistungen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen ist auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bei sofortiger Auszahlung als Grundeinkommen denkbar. Im europäischen Vergleich weist Deutschland mit 19 Prozent eine der niedrigsten Konsumsteuerquoten auf. Würde in den folgenden drei Jahren die Konsumsteuer um jeweils drei Prozentpunkte erhöht, könnte auf dieser Basis bereits ein Grundeinkommen von fast 75 EURO gezahlt werden, mit entsprechenden Folgen für die Senkung von Löhnen, Nettopreisen und sonstige Steuern. Deutschland hätte dann eine Konsumsteuer in der Höhe von Dänemark, Schweden und Ungarn. Wird beispielsweise eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 19 auf 23 Prozent erwogen, sollten die Mehreinnahmen aus den zusätzlichen vier Prozentpunkten nicht zur Stopfung von Löchern im laufenden Etat verwendet werden sondern zur Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens (im Falle einer Erhöhung um der Mehrwertsteuer um vier Prozentpunkte etwas über 32 EURO pro Person pro Monat). Die dadurch mögliche Reduzierung der Zahlungen des Staates (z. B. Löhne und Gehälter für Angestellte, Beamtenbezüge, Pensionen, Einkommen von Abgeordneten, Kindergeld und sonstige Transferzahlungen) führen dann nicht nur zu einer Entlastung der öffentlichen Kassen sondern zugleich auch zu mehr Freiheit und Selbstbestimmung für den einzelnen Bürger.

Die Aufnahme der Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens kann also auf zwei Wegen erfolgen. Der eine ist der Weg der Zusammenfassung der bestehenden Sozialleistungen. Der andere Weg ist die Erhöhung der Konsumsteuer zum Beispiel in der skizzierten Weise. Welcher der Wege gewählt wird oder ob es zu einer gleichzeitigen Anwendung beider kommt, darüber kann in einer Demokratie nur der Bürger beziehungsweise können die von ihm beauftragten Vertreter entscheiden.[8] Das wichtigste ist hierbei jedoch das Verständnis dafür, dass es sich nicht um eine in einem Schritt umsetzbare Reform handelt sondern um einen Prozess, der den Menschen mehr und mehr Freiraum gibt. In jedem Fall würden die bestehenden Sozialtransfersysteme ins Grundeinkommen integriert. Die bestehenden Leistungen werden auf das neu zu zahlende Grundeinkommen angerechnet. Damit wird deutlich: es geht nicht in erster Linie um die Finanzierung von Transferleistungen, die es bisher nicht gab, sondern zunächst um die Schließung der heute bestehenden und beklagten Gerechtigkeitslücke. Erst das zusätzlich zu Zahlende erfordert eine zusätzliche Finanzierung (durch ein Steuermehraufkommen). Eine solche schrittweise Umstrukturierung in Steuerwesen und Lohnstruktur wird voraussichtlich zwischen zehn und 20 Jahre dauern und sollte daher möglichst bald begonnen werden.

Auswirkungen

Auf den ersten Blick scheinen sich, außer der Stabilisierung einer unbürokratischen Grundsicherung im Falle längerer Arbeitslosigkeit und der Transferzahlungen für Kinder und alte Menschen, keine nennenswerten Änderungen für die Mehrheit der Menschen, die Werktätigen, in Deutschland zu ergeben. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Gründung von Familien, die Kinderfreundlichkeit der Gesellschaft, die Gründung von Unternehmen und die Selbstbestimmung der Menschen werden jedoch schnell deutlich. Nehmen wir hierzu ein weiteres Beispiel: verdient eine ArbeitnehmerIn heute 1.500 EURO netto, ist das gesamte Einkommen abhängig vom Arbeitsplatz und der geleisteten Arbeit bzw. Arbeitszeit. Das gesamte Einkommen muss vom Arbeitgeber gezahlt werden. Möchte eine ArbeitnehmerIn heute für eine intensivere Betreuung von Kindern oder die Gründung einer Familie einen Tag in der Woche weniger arbeiten, muss sie/er dazu, sofern der Arbeitgeber zu einer solchen Vereinbarung bereit ist, mit einem Minderverdienst in Höhe der Vergütung eines vollen Arbeitstages pro Woche rechnen. Im Beispiel sind dies 300 EURO (=1.500 Euro dividiert durch fünf Wochenarbeitstage; zur einfachen Veranschaulichung sei die Wirkung der progressiven Besteuerung im Beispiel vernachlässigt). Bei einem Grundeinkommen von beispielsweise 500 EURO würde sich das Gesamteinkommen des/der ArbeitnehmerIn wie folgt zusammensetzen:

1.000 € Arbeitseinkommen
500 € Grundeinkommen

1.500 € Gesamteinkommen

Auch dieses Zahlenbeispiel dient lediglich der Verdeutlichung des Prinzips. Entscheidet sich die/der ArbeitnehmerIn für einen Tag Arbeitsverzicht, muss sie/er nicht mehr mit einem Verdienstausfall 300 EURO sondern nur noch von 200 € rechnen, da der Arbeitgeber auch nur insgesamt 1.000 EURO für die Arbeitsleistung zahlt. Im Beispiel kommt es also durch das Grundeinkommen zu einer Reduktion des Verdienstausfalls um 100 EURO. Die ‚Kosten’ eines nach eigenem Ermessen verbrachten Tages sind also um ein Drittel gesunken.

Was im Beispiel für die Gründung bzw. den erhöhten Zeitaufwand für eine Familie gilt, gilt natürlich auch, wenn die/der ArbeitnehmerIn den gewonnenen Tag für die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums, die Verfolgung einer eigenen Geschäftsidee oder die Gründung eines Unternehmens nutzen möchte. An dieser Stelle wird deutlich, was ein Grundeinkommen für die Selbstbestimmung und Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten und unternehmerische Initiative jedes einzelnen bedeuten kann.

Es ist beinahe unnötig zu erwähnen, dass Menschen nun sehr viel eher bereit sein werden, auch angesichts der größeren Unabhängigkeit des Gesamteinkommens vom Arbeitseinkommen, eine Familie zu gründen oder auf einen Arbeitstag zu verzichten. Auf diese Weise haben dann jene verbesserte Aussichten auf eine Anstellung, die derzeit aufgrund hoher Lohnkosten nicht zum Zuge kommen.

Im Falle der Gründung einer Familie kommt hinzu, dass ein Grundeinkommen bereits für Kinder gezahlt werden kann. Auf diese Weise erhöhen sich die den Familien zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel deutlich. Der zu erwartende Nachfrageimpuls würde Handel und Produktion beleben.

Durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens würde zudem eine Reihe von Entwicklungen in Gang gesetzt, die eine ‚heilende’ Wirkung auf unser Gemeinwesen und nicht zuletzt die desolate Situation der öffentlichen Finanzen hätten. Ohne dass alle diese Entwicklungen an dieser Stelle auch nur aufgezählt werden könnten[9], sein doch einige exemplarisch herausgestellt. Diese beziehen sich auf die Arbeit am Menschen. Tätigkeiten im Bereich von Erziehung, Bildung und der Pflege von Alten und Behinderten würden sich durch ein Grundeinkommen erheblich verbilligen und viele Menschen könnten es sich ‚leisten’ solche Tätigkeiten auszuführen, die sie gerne ausführen würden, es aufgrund der heutigen Finanzierungsverfahren jedoch derzeit nicht können. Dieser gesamte Bereich leidet derzeit an einem chronischen und immer spürbarer werdenden Mangel. Durch ein Grundeinkommen könnten auch berufstätige Menschen ihren Bildungsstand selbstbestimmt erweitern, und das Angebot von Bildung würde steigen und die Kosten dafür sinken. Die Bildungsmisere in Deutschland[10] ließe sich überwinden und unsere Kulturprobleme würden ihrer Lösung einen wichtigen Schritt näher kommen.[11]

Quellen

[1] Vgl. hierzu eine Studie der Studie der Deutsche Bank Research (2004): Wer trägt die Last von Unternehmenssteuern (PDF).

[2] Vgl. Werner, G. (2004): Wirtschaft - das Füreinander-Leisten,
http://www.uvka.de/univerlag/volltexte/2004/29/pdf/Antrittsvorlesung.pdf

[3] Erhard, Ludwig: „Grundentscheidung für die Soziale Marktwirtschaft”, in: Stützel, W., et al. (Hrsg.), Grundtexte zur sozialen Marktwirtschaft, Stuttgart 1981, S. 40

[4] Vgl. Straubhaar, T. (2005): Wir haben keine andere Wahl (Interview), in: brandeins 07, Jg. 2005,
http://www.hwwi.org/mediencenter/indenmedien-archiv2005/2005-07_brandeins.pdf.

[5] Vgl. ebd.

[6] Zur Verkalkulierung der Kosten, also auch der Weitergabe von Kostenvorteile, durch Unternehmen siehe oben.

[7] Vgl. Straubhaar, T. (2006): Grundeinkommen sichert die Nachhaltigkeit des Sozialstaats und sorgt für mehr Beschäftigung in Deutschland,
HWWI: Pressemitteilung Grundeinkommen (20.04.2006).

[8] Bei Interesse an einer Umfrage und weiteren Informationen und Initiativen zum Thema Grundeinkommen informieren wir Sie gern, wenn Sie sich auf der Internetseite in den Newsletter eintragen.

[9] Eine weitere Auswahl an zu erwartenden Auswirkungen findet sich im Bereich "Fragen zum BGE" .

[10] Die mangelnde Bildung, weniger die wirtschaftliche Armut, scheint aus der Sicht vieler Menschen das zentrale Problem unseres Landes zu sein, vgl. z. B. Wüllenweber, W. (2004),
http://www.stern.de/politik/deutschland/?id=533666.

[11] Vgl. Werner, G. (2005),
http://www.newwork-newculture.net/downloads/fr-werner.pdf.

http://www.thueringen.de/de/buergergeld/slideshow/cite_pix/erhardt.jpg



Ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist ein sozialpolitisches Finanztransfermodell, in dem jeder Bürger vom Staat eine gesetzlich festgelegte und für jeden Bürger gleiche finanzielle Zuwendung (Transferleistung) erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss. Prinzipiell identisch zum "Bürgergeld" wird das Grundeinkommen jedoch meist in einer Höhe diskutiert, die bereits ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre.

Zu den vielen in Deutschland diskutierten Modellen eines bedingungslosen Grundeinkommens gehören zum Beispiel das Solidarische Bürgergeld (Althaus-Modell), das Ulmer Modell oder das Modell der von Götz Werner gegründeten Initiative Unternimm die Zukunft. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die auf Milton Friedman (Uncle Milty) zurückgehende negative Einkommensteuer, die jedoch nur Geringverdienern zugute kommt. In der Schweiz entwickelt die Initiative Grundeinkommen ein Modell der Umsetzung bedingungslosen Grundeinkommens.

http://www.inwo.de/modules/PostKart/product_images/108.jpg

Allgemeines Konzept

Das bedingungslose Grundeinkommen stellt ein Einkommen für alle dar, das eine Grundlage zur Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe darstellen soll, ohne dass eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgt und ohne dass eine Bereitschaft zur Arbeit gefordert wird.

http://www.agitart.de/images/inwo2.gif

Das bedingungslose Grundeinkommen ist somit eine Form des Bürgergelds (Grundeinkommens). Eine andere Form ist die Negative Einkommensteuer, die es in den USA als Earned Income Tax Credit und in Großbritannien (Working Families Tax Credit) gibt und auf einen Vorschlag Milton Friedmans aus dem Jahre 1962 zurückgeht. Die Negative Einkommensteuer kann genau wie das bedingungslose Grundeinkommen so gestaltet werden, dass die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen Arbeit mit höherem Sozialtransfer leidet. Das bedingungslose Grundeinkommen unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zu Verfügung steht, und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist.

Je nach Modell wird eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes bzw. des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen. Bedarfsgeprüfte Leistungen können dann auf diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Wer über mehr Geld als das Grundeinkommen verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (z. B. durch Erwerbsarbeit) verdienen - es bestünde nur keine existenzielle Notwendigkeit mehr zur Erwerbsarbeit.

Modelle

Zur Finanzierung des Grundeinkommens ist in der Regel eine starke Vereinfachung und Neuordnung des Steuersystems vorgesehen sowie sehr viel weniger Aufwand und Bürokratie in der Sozialverwaltung, da bisherige Transferleistungen durch das bedingungslose Grundeinkommen ersetzt würden. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen würden schrittweise ersetzt und letztendlich wegfallen.

Zur Besteuerung gibt es im Wesentlichen zwei Modellansätze: Besteuerung des Konsums oder Besteuerung des Einkommens.

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Besteuerung des Einkommens

Diese Modelle funktionieren ähnlich wie die negative Einkommensteuer, wobei nach der Transfergrenze Einkommen anders (geringer) besteuert wird. Einkommen bleibt weiterhin "subventioniert" und es wird ein Anreiz gegeben, über die Transfergrenze zu kommen, um weniger Steuern zu zahlen. Die Finanzierung des Grundeinkommens basiert auf den Einnahmen jenseits der Transfergrenze. Das Grundeinkommen wird mit dem Einkommen verrechnet und Einkommen bleiben versteuert. Die Finanzierung basiert hier also hauptsächlich auf der Einkommensteuer.

* Das bedingungslose Grundeinkommen nach dem Ulmer Transfergrenzenmodell wird grundsätzlich allen Bürgern in Höhe des vom Gesetzgeber festzulegenden Existenzminimums ausgezahlt. Finanziert wird das Bürgergeld aufkommensneutral aus einer Bürgergeldabgabe. Diese Abgabe ist ein fester Prozentsatz des Bruttoeinkommens, welche dann in einem Umlageverfahren verteilt wird.

* Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus fordert ein 'Solidarisches Bürgergeld genanntes bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro brutto für jeden (abzüglich 200 Euro für eine Basis-Krankenversicherung). Alle staatlichen Transferleistungen sollen damit gebündelt werden. Verbunden ist das Konzept mit einer umfangreichen Umgestaltung ("Systemwechsel") in der Steuer- und Sozialpolitik. Nach dem Althaus-Modell entstünden dem Staat jährlich Kosten in Höhe von 583 Milliarden Euro. Das heutige System kostet den Staat dagegen 735 Milliarden Euro pro Jahr. Damit wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nach Althaus günstiger als das heutige System. Eine von Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn für die Konrad-Adenauer-Stiftung durchgeführte Untersuchung kam zur Feststellung, das Konzept von Althaus sei finanzierbar.

* Auf dem Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg im Oktober 2007 fiel die Entscheidung für die Einführung eines Grundeinkommens in Höhe von 420 Euro in Form einer negativen Einkommensteuer. Dieses Sockelgrundeinkommen ist an keine Gegenleistung gekoppelt. Bei Bedürftigkeit sollen darauf auftstockend die Wohnkosten nach der gleichen Berechnung wie zur Zeit beim Arbeitslosengeld II übernommen werden.

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Besteuerung des Konsums

Im Modell von Götz Werner wird Einkommen überhaupt nicht besteuert, weshalb jedes Bruttoeinkommen 1:1 als Nettoeinkommen ausbezahlt wird. Das Wernersche Modell schlägt zur Finanzierung des Grundeinkommens die Besteuerung von Dienstleistungen und Waren vor. Hierbei müsste das Steuersystem stark geändert werden; es würden ausschließlich (hohe) Konsumsteuern anfallen. Die Finanzierung des Staates würde dann nicht mehr vor allem über die Einkommenssteuer stattfinden und die Arbeit wäre billiger. Angestrebt wird eine Grundeinkommenshöhe von 1.500 Euro, die über mehrere Stufen schrittweise erreicht werden soll.

Rechtslage in Deutschland

Nach heutiger Rechtslage besteht in der Bundesrepublik kein gesetzlicher Anspruch auf ein Grundeinkommen. Menschen, die zum Beispiel wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich persönlich oder sozial zu entfalten, haben aber einen rechtlich gesicherten Anspruch auf eine staatliche existenzielle Mindestsicherung, die als Minimalgarantie ein Soziokulturelles Existenzminimum gewährleisten muss.

Ansätze zur Einführung

In Brasilien wurden unter Präsident Lula erste Schritte für ein Bedingungsloses Grundeinkommen umgesetzt. Zur Zeit erhalten lediglich die Ärmsten einen geringen Betrag, bis 2010 sollen die Zahlungen auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden.

Dahingegen ist das oft in diesem Zusammenhang diskutierte Beispiel Alaskas, trotz der Bedingungslosigkeit der Auszahlung aus dem Alaska Permanent Fund, die dort jeder Bewohner erhält, kein "echtes" Bedingungsloses Grundeinkommen, da der Betrag (2006: ca. 1.100 US-$ pro Person und Jahr) bei weitem nicht existenzsichernd ist.

In Namibia erhalten die Einwohner einer Ortschaft ein bedingungsloses Grundeinkommen, um zu prüfen, welche Auswirkungen auf die Armut sich ergeben. Zunächst möchte man den Bewohnern Omitaras im Sozialprojekt Basic Income Grant (BIG) monatlich 100-N$ für insgesamt zwei Jahre auszahlen. Gegebenenfalls soll ein bedingungsloses Grundeinkommen in Namibia zur Bekämpfung der Armut eingeführt werden.

Aktuelle Diskussionen

Deutschland

* Die Grundsatzprogrammkommission der CDU diskutiert derzeit das Modell von Dieter Althaus. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte in einem Interview, er halte das Modell zwar für visionär, weil "jede Form von Sozialbürokratie wegfalle: keine Formulare mehr, keine Bedürftigkeitsprüfung." Allerdings könne ein Bürgergeld aber auch dazu führen, dass Menschen "sich endgültig aus der Arbeitsgesellschaft zurückziehen." Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung unter dem Vorsitz von Bernhard Vogel hält das Konzept für finanzierbar.

* SPD-Generalsekretär Hubertus Heil kritisierte die Althaus-Pläne für ein Grundeinkommen als "Stilllegungsprämie". Menschen würden "als nutzlos abgestempelt" und "mit Geld abgefunden".

* Bei Bündnis 90/Die Grünen wird das bedingungslose Grundeinkommen intensiv diskutiert. Auf dem baden-württembergischen Landesparteitag im Oktober 2007 gab es eine klare Mehrheit für eine negative Einkommensteuer zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens (in Höhe von 420 Euro für Erwachsene) Auf dem Bundesparteitag im November setzte sich allerdings der Vorschlag einer Grünen Grundsicherung im Form einer Reform des bisherigen Systems bedarfsgeprüfter Transfers (mit einer vergleichbaren Erhöhung des ALG II), für das Grundeinkommen stimmten 40 % der Delegierten. Gleichwohl sind im Beschluss des Bundesparteitags mehrere Grundeinkommenselemente enthalten: die schrittweise Einführung eines Grundeinkommens für Kinder (bedingungslose Kindergrundsicherung), der Öko-Bonus (ein Grundeinkommen finanziert aus Ökosteuern), ein temporäres Grundeinkommen (Brückenexistenzsicherung) und beim Arbeitslosengeld II der Verzicht auf jegliche finanziellen Sanktionen, die dazu führen, dass das Einkommen unterhalb das Existenzsicherungsniveaus sinkt.

* Die Linksfraktion im Bundestag hat sich für das Modell der bedarfsorientierten Grundsicherung entschieden. Einzelne Abgeordnete halten allerdings weiterhin am Bedingungslosen Grundeinkommen fest, beispielsweise Katja Kipping, ehemalige Sprecherin des Netzwerks Grundeinkommen. Innerhalb der Partei herrscht ein rege Diskussion zwischen Anhängern des BGE und der bedarfsorientierten Grundsicherung. Vor allem die Strömungen emanzipatorische Linke (für ein BGE) und die Sozialistische Linke (für eine bedarfsorientierte Grundsicherung) treten in der Diskussion hervor. Die Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft(en) Grundeinkommen der Partei beschäftigen sich zudem mit dem BGE.

* Die FDP fordert das "liberale Bürgergeld", das kein Grundeinkommen darstellt, da es eine Arbeitsverpflichtung enthält.

* Teile von attac, insbesondere die AG Genug für Alle, das Netzwerk Grundeinkommen sowie der Deutsche Bundesjugendring unterstützen ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Österreich

* Das Liberale Forum fordert eine "bedingungslose Grundsicherung" in der Höhe von EUR 750,- pro Monat für jedermann. Diese soll anstatt bisheriger Sozialleistungen wie Kindergeld, Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pension ausbezahlt werden.

* Auch die Kommunistische Partei Österreichs führt eine intensive Diskussion über die Forderung nach einem "bedingungslosem Grundeinkommen". Im Gegensatz zum LIF sieht die KPÖ aber in einem solchen Grundeinkommen eine wichtige Maßnahme zur Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums, die mit einer steuerpolitischen Trendumkehr einhergehen soll.

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Schweiz

* Die "Initiative Grundeinkommen" wurde im Januar 2006 von Daniel Häni und Enno Schmidt gegründet und hat ihren Sitz in Basel. Deren Ziel ist es die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens bekannt zu machen und die Möglichkeit einer Volksinitiative in der Schweiz zu ermitteln.

Geschichte

In Thomas Morus’ Roman Utopia (1516) wurde statt der Bestrafung von Dieben vorgeschlagen, allen Menschen des Landes eine Art Lebensunterhalt zu zahlen, um Diebstahl vorzubeugen.

Juan Luís Vives (1492-1540) entwickelte die Gedanken von Thomas Morus zu einem garantierten Minimaleinkommen weiter. Grundlage war nicht Gerechtigkeit, sondern eine effektivere Ausübung der moralisch benötigten Nächstenliebe. Die geforderte Hilfe war bei Vives allerdings an den Beweis eines Arbeitswillen gekoppelt.

Das Denken von Vives hatte später Einfluss auf die Ideen von Montesquieu: "Der Staat schuldet allen seinen Einwohnern einen sicheren Lebensunterhalt, Nahrung, geeignete Kleidung und einen Lebensstil, der ihre Gesundheit nicht beeinträchtigt."

Thomas Paine (1737-1809) entwickelte seine Idee in einem Bericht, der an das Direktorat gerichtet war: "Es gibt eine unwiderlegbare Sache, dass die Erde, in ihrem natürlichen und unkultivierten Zustands war, und immer wieder sein wird, was die gemeinsame Armut der Menschheit ist. Jeder Besitzer von kultiviertem Land schuldet der Gemeinschaft eine Bodenmiete (ich kenne keinen besseren Ausdruck, um die Idee zu beschreiben) für das Land, das er besitzt, und diese Bodenmiete fließt in einen Fond, die bei diesem Umsetzungsplan vorgeschlagen wird." Aus diesem Fonds "soll an jede Person, die 21 Jahre alt wird, eine Summe von 15 Pfund Sterling bezahlt werden, als Teil einer Entschädigung, für den Verlust seiner oder ihrer natürlichen Erbschaft durch die Einführung eines Grundbesitzsystems. Außerdem eine Summe von 10 Pfund Sterling pro Jahr, an alle Personen, die heute 50 Jahre oder älter sind und an alle anderen, wenn sie dieses Alter erreichen - bis zum Tod." Zahlungen, darauf besteht Paine, sollen an alle Personen entrichtet werden - egal, ob reich oder arm, weil es statt der natürlichen Erbschaft ist, welche, als Recht, jeden Menschen angeht, unabhängig vom Besitz, den er angesammelt oder von Verstorbenen geerbt hat.

Was nach Ansicht Paines den gleichberechtigten Besitz der Erde rechtfertigt, ist ein bedingungsloses Einkommen für alle, aber kein garantiertes Einkommen. Zahlreiche Reformer des 19. Jahrhunderts, wie William Cobbett (1827), Samuel Read (1829) und Poulet Scrope (1833) in England legten es soweit aus, dass die Basis eher ein garantiertes Einkommensschema ist als öffentliche Fürsorge. Der bekannteste Vertreter unter ihnen ist der französische Schriftsteller Charles Fourier (1836: 490-2). In La Fausse Industrie (1836) begründet Fourier, dass der Verstoß jeder Person gegen ein fundamentales Naturrecht - wie jagen, fischen, Früchte sammeln oder ihr Vieh auf dem Gemeinschaftsbesitz - auf das hindeutet, dass die "Zivilisation" jedem einen Lebensunterhalt schuldet, der keine Möglichkeit hat, seine Bedürfnisse zu decken.

Ein Anhänger Fouriers, Victor Considérant macht einen Schritt in die Richtung eines wirklichen Grundeinkommens, indem er betont, dass, wenn Arbeit ein attraktives Danke an das Phalanstère-System bedeute, "dann wird es fähig sein, ein Minimaleinkommen an den Armenteil der Gesellschaft abzugeben, mit der Gewissheit, dass sie mehr verdienten, als die Aufwendungen am Ende eines Jahres."

1848 veröffentlichte Joseph Charlier seine Solution du problème social ou constitution humanitaire, die man als erste Formulierung betrachten kann, welche ein garantiertes Grundeinkommen beinhaltet. Unter dem Namen "Minimum" oder "revenu garanti" (später "Staatsdividende"), schlug er vor, jedem Einwohner mit bedingungslosen Rechten eine quartalsmäßige (später eine monatliche) Zahlung zu geben, deren Höhe jährlich durch die Vertreter der Staatsregierung festgelegt wurde. In einem späteren Buch benennt er es in "Staatsdividende" um. Diese Art System, so argumentiert er, würde "die Dominanz des Kapitals über die Arbeiterklasse" beenden. Würde es nicht zu Faulheit führen? "Großes Glück für die Faulen: sie werden mit einem Taschengeld abgespeist. Die Pflicht der Gesellschaft reicht nicht über die Zusicherung eines gerechten Anteils des Genusses, was die Natur ihr zur Verfügung stellt - ohne jemandem das Recht zu nehmen." Alles über dem Minimum müsse verdient werden.BIEN: Three Origins

Der Zeitgenosse von Charlier, John Stuart Mill, fügte zu der zweiten Ausgabe seines Buches Prinzipien der politischen Ökonomie folgendes hinzu und ging damit auf den Fourierster Vorschlag eines ungeprüften Grundeinkommens ein: Die geschickteste Kombination aller Arten von Sozialismus, und mit der größtmöglichen Objektivität, ist allgemein als Fourierismus bekannt. Dieses System betrachtet nicht die Aufhebung von Privateigentum, oder sogar der Erbschaft; im Gegenteil, er zieht sie auf offene Weise mit ein - als Elemente der Verteilung von Waren und Kapital, sowie von Arbeit. In der Verteilung ist ein bestimmtes Minimum für den Lebensunterhalt jedes Mitglieds einer Gemeinschaft bestimmt, ob arbeitsfähig oder nicht. Der Restbetrag der Produktion wird in bestimmten Verhältnissen geteilt, um im Voraus unter den drei Elementen bestimmt zu werden: Arbeit, Kapital und Talent.

Erste konkrete Konzepte für ein garantiertes Grundeinkommen wurden unter anderen von Josef Popper-Lynkeus ausgearbeitet. In Österreich wurde der erste Vorschlag von Lieselotte Wohlgenannt und Herwig Büchele vorgelegt.

Erich Fromm plädierte 1955 in The sane Society (dt. Wege aus einer kranken Gesellschaft) für ein arbeitsunabhängiges Grundeinkommen als Erweiterung bestehender Sozialversicherung und begründete dieses u.a. mit dem Recht, aus persönlichen Gründen eine Arbeit auszuschlagen, ohne Hunger oder soziale Ächtung zu erleiden. Jeder Bürger habe den Anspruch auf ein Existenzminimum im Sinne dieses Grundeinkommens. Die Vorschläge Fromms lassen sich vor dem Hintergrund einer breiten Diskussion in den USA und Kanada verstehen. Dort erreichte die 60er und 70er Jahre anhaltende Diskussionihren Höhepunkt, als US-Präsident Lyndon B. Johnson 1967 eine Kommission einrichten ließ, die sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigte. Es gab Pilotprojekte in den USA und Kanada, die eine negative Einkommenssteuer in die Tat umsetzten (s. Bsp. das Mincome in Dauphin, Kanada). Obwohl die Studien zeigten, dass ein befürchteter Rückgang des Arbeitsangebotes nur in sehr geringen Umfang stattfand, war eine flächendeckende Umsetzung gesellschaftspolitisch nicht durchsetzbar.

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Milton Friedman sah die negative Einkommensteuer als Chance, sozialstaatliche Bürokratie und Mißbrauchsvorwürfe zu reduzieren.

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Richard Buckminster Fuller stellte 1981 in seinem Buch Critical Path ebenfalls Überlegungen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen an: Arbeitslosigkeit beruhe unmittelbar auf der technischen Möglichkeit einer Ephemerisierung. Nach Auffassung des US-Ökonomen Jeremy Rifkin wird durch die digitale Revolution langfristig die Arbeit verschwinden. Daraus stelle sich die Frage, womit ein Mensch seinen Lebensunterhalt bestreiten soll.

Der französische Sozialphilosoph André Gorz meinte ebenfalls, dass seit Jahrhunderten immer mehr Arbeiten durch Maschinen übernommen werden. Der dadurch bewirkte Anstieg der Produktivität führe dazu, dass selbst bei zunehmender Produktion weniger menschliche Arbeitskraft benötigt wird. Die Vorstellung von Vollbeschäftigung werde zur Illusion. Deshalb befürwortete Gorz ein Grundeinkommen, welches ermöglicht, zu leben, ohne zu arbeiten. Jeder Mensch erhalte eine monetäre Grundlage, sich selbst zu verwirklichen.

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Ethische Aspekte

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird auch unter ethisch-moralischen Aspekten diskutiert.

Befürworter leiten das Ziel eines Bedingungslosen Grundeinkommens aus der Menschenwürde ab: Das grundgesetzliche Verbot der Zwangsarbeit werde durch den ökonomischen Zwang zur Arbeit um der Selbsterhaltung willen ausgehebelt. Die Befürworter möchten damit Freiheit für die persönliche Entfaltung des Individuums schaffen und somit neue Lebenskonzepte in sozialen und künstlerischen Bereichen ermöglichen.

Gegner befürchten, ein bedingungsloses Grundeinkommen werde Bürger häufiger als derzeit zur Untätigkeit verleiten, da der materielle Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit sinke. Wenn sich insbesondere für Menschen mit bisher geringem Einkommen Arbeit materiell kaum lohne, würden sich unter anderem nicht mehr genug Menschen finden, um niedrig entlohnte und besonders unangenehme Arbeiten auszuführen.

Götz Werner ist der Auffassung, ein bedingungsloses Grundeinkommen würde nach den Gesetzen freier Märkte dazu führen, dass bisher schlecht bezahlte, aber notwendige Arbeit besser bezahlt werde bzw. attraktiver gestaltet werde. Für notwendige oder weithin gewünschte Arbeiten würden zwangsläufig ansprechende und lohnende Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, und für ausreichend attraktive beziehungsweise lukrative Arbeitsangebote fänden sich im Mittel und mittelfristig immer genug Arbeitswillige.

Literatur

* Aus Politik und Zeitgeschichte. 51-52/2007: Grundeinkommen? (PDF)
* Erich Fromm: The Psychological Aspects of the Guarenteed Income. In: Robert Theobald (Hrsg.): The Guaranteed Income. Next Step in Economic Evolution? New York 1966, S. 175-184
o Psychologische Aspekte zur Frage eines garantierten Einkommens für alle. In: Gesamtausgabe in zwölf Bänden. Band 5. dtv, München 1989, S. 309-316, ISBN 3-423-59003-3
* Thomas Löding: Das bedingungslose Grundeinkommen - eine neoliberale Forderung? Diplomarbeit an der Georg-August-Universität Göttingen. 2007 (PDF; 2,28 MB, mit Analyse und Dokumentation der Modelle von Althaus, der Grünen Manuel Emmler und Thomas Poreski, der BAG der Linkspartei.PDS und der BAG-Sozialhilfeinitiativen)
* Wolf Lotter: Der Lohn der Angst. Automation und Fortschritt, Wissensarbeit und Kapitalismus vernichten Arbeitsplätze. Und das ist gut so. Es geht nämlich auch anders. In: brand eins 7/2005.
* Thomas Straubhaar (Hrsg.): Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld - mehr als sozialutopische Konzepte. Hamburg University Press, Hamburg 2008, ISBN 978-3-937816-47-0 (PDF)
* Wolfgang Strengmann-Kuhn: Finanzierung eines Grundeinkommens durch eine "Basic Income Flat Tax". (PDF) In: Götz W. Werner & André Presse (Hrsg.): Grundeinkommen und Konsumsteuer. Universitätsverlag Karlsruhe, Karlsruhe 2007, ISBN 978-3-86644-109-5 (PDF; 6,3 MB)

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Die drei Funktionsebenen der Bodenordnung und ihre Zusammenhänge


Eine Gedankenskizze aus der Zeitschrift "Fragen der Freiheit" Nr. 245

Mit freundlicher Genehmigung des Seminars für freiheitliche Ordnung

I. Überblick

Der Boden ist ein Gemeinschaftsgut. Deshalb beplant ihn auch die Gemeinschaft und legt im einzelnen die Art und den Umfang seiner zulässigen Nutzung fest. Sie investiert darüber hinaus in Flächen und Einrichtungen, die jedermann zugänglich sind oder sonstwie der Allgemeinheit nutzen, insbesondere durch Bau und Unterhaltung der Verkehrswege und der sonstigen Infrastruktur. Sie bestimmt dadurch, auf den natürlichen Gegebenheiten aufbauend, ganz wesentlich die endgültige Gestalt der Erdoberfläche.

Die Zuordnung des Bodens zur Gemeinschaft schließt jedoch nicht aus, daß wir in einer freiheitlichen Gesellschaft auch dem Einzelnen zuzuordnende, dem Zugriff anderer entzogene, sichere Nutzungsrechte an abgegrenzten Teilen der Erdoberfläche (Grundstücke) benötigen, denn die Nutzung des Bodens erfolgt durch Einzelne oder durch mehrere Einzelne gemeinschaftlich und diese brauchen, um leben zu können, aber auch damit sie, was sie säen, ernten können, insbesondere also für Investitionen, rechtlich abgesicherte Nutzungsrechte wie z.B. das Eigentum oder das Erbbaurecht. Da die Frage der Zuordnung der Grundstücke zu den einzelnen Nutzern weder nach dem "Recht" des Früheren (d.h. der ersten Besetzung und daraus abgeleiteten Rechtstiteln) noch nach dem "Recht" des Stärkeren, aber auch nicht autoritär mittels Eignungsfeststellung, Fähigkeitsnachweis oder dergleichen entschieden werden kann, bleibt in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung nur eine Vergabe gegen Entgelt.

Dieses Entgelt steht, als ökonomischer Gegenwert der Nutzungsrechte, der Gemeinschaft zu und ist in ihrem Sinne zu verwenden.

Daraus ergeben sich die drei Funktionsebenen der Bodenordnung:

  • die Planungs- und Gestaltungsebene, die den Boden als Gemeinschaftsgut betrifft
  • die Zuordnungsebene, auf der die Vergabe individueller Nutzungsrechte an die Nutzer zu regeln ist

  • wem die ökonomischen Gegenwerte der Nutzungsrechte zufließen sollen.


II. Die drei Ebenen der Bodenordnung

1. Die Planungs- und Gestaltungsebene

Der Boden ist ein Gemeinschaftsgut nicht nur in der Form, wie ihn die Natur zur Verfügung stellt, sondern auch insofern, als die Gemeinschaft durch besondere Organe seine zulässige Nutzung festlegt (Planung) und im Bereich des Gemeingebrauchs auch die für die Nutzung notwendigen Investitionen, insbesondere den Bau der Verkehrswege, durchführt (Gestaltung).

Dabei hat die Planung nicht nur festzulegen, welche Flächen für den Gemeingebrauch und welche für die Individualnutzung zur Verfügung stehen sollen, sondern sie hat auch für die Bereiche der Individualnutzung den Konflikt zwischen konkurrierenden Nutzungsinteressen zu entscheiden, also z.B. festzulegen, ob ein bestimmtes Gebiet für die Industrieansiedlung oder für das Wohnen vorgesehen wird. Sie legt nach abstrakten Merkmalen - in Kenntnis, aber nicht in Abhängigkeit von den der in der Gesellschaft vorhandenen Interessen - Art und Umfang der zulässigen Nutzung der Grundstücke fest.

Im föderalen Aufbau der Gemeinschaft sollten Planung und öffentliche Investitionen so dezentral wie möglich organisiert sein, so wie schon heute die Stadtplanung als unterste Ebene fungiert, auf der die höheren Ebenen der staatlichen Gliederung nur insoweit aufbauen, als es vom Gegenstand der Planung her gerechtfertigt bzw. notwendig ist. So geht es z.B. den Bund nichts an, ob und wo eine Kommune in ihren Grenzen eine zwei-, drei- oder viergeschossige Bauweise zuläßt, und andererseits kann der Verlauf von Bundesautobahnen nicht durch eine Vernetzung von Stadt- bzw. Regionalplänen festgelegt werden. Allerdings muß gewährleistet sein, daß auf der höheren Ebene die Interessen der betroffenen Untergliederungen ausreichend berücksichtigt und gegen das Gesamtinteresse abgewogen werden. So darf z.B. eine Bundesautobahn durch das Gebiet einer Kommune nicht ohne deren Anhörung und in gewissen Grenzen auch nicht ohne ihre Zustimmung verlegt werden.

Die Planung gehört zum ureigenen Feld demokratischer Entscheidung. Bei der Begrenzung der menschlichen Aktivitäten gegenüber der Natur nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit der Ressourcennutzung sowie bei einer bedarfsgerechten, zweckmäßigen, Vielfalt und Mischnutzung erlaubenden Stadt- und Regionalplanung geht es darum, vielfältig gegeneinander abzuwägende Interessen in der Gesellschaft zur optimalen Übereinstimmung zu bringen. Es handelt sich um Erkenntnis- und Wertungsfragen, die unter Beiziehung von Wissenschaft und Sachverstand, aber auch der Betroffenen, in offenen Prozessen erörtert und letztlich von demokratisch legitimierten Planungsinstanzen entschieden werden müssen.

Zur Umweltproblematik hin, aber letztlich auch mit Geltung für den Boden, sei hier noch auf eine für die Planungsebene wesentliche Einteilung der Umweltgüter bzw. der zulässigen Art ihrer Nutzung hingewiesen, die wie folgt bezeichnet werden kann:

  • freie Güter, die so gut wie unbeschränkt vorhanden, jedenfalls weder knapp sind noch durch die Planung verknappt werden - als Beispiel diene die Atemluft (diese in beiderlei Funktion: als Substanz, die wir beim Einatmen, und als Aufnahmemedium für Emissionen, das wir beim Ausatmen nutzen).
  • begrenzt vorhandene oder durch Planung in der Nutzbarkeit begrenzte, im Ergebnis also knappe Güter der Natur - als Beispiel diene die Aufnahmefähigkeit der Atmosphäre für CO2- Emissionen, aber auch die meisten Bodenschätze und der Boden selbst

  • natürlicherweise vorhandene Güter, deren Nutzung aber ganz oder in bestimmter Hinsicht durch die Planung verboten wird - z.B. unter Naturschutz gestellte Pflanzen und Tiere oder auch die Nutzung der Atmosphäre als Aufnahmemedium von FCKW-Emissionen.
Da die freien Güter allen Menschen und die verbotenen niemandem zugänglich sind, stellt die individuelle Zuordnung nur bei den knappen Gütern ein Problem dar. Nur bei ihnen bedeutet die Zuordnung des Guts zu einem Nutzungsberechtigten den Ausschluß aller andern. Der Boden gehört - jedenfalls ganz überwiegend - zu dieser mittleren Kategorie knapper Umweltgüter, auf die sich die weitere Betrachtung beschränkt.

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2. Die Zuordnungsebene

Die knappen Nutzungsrechte

Die Zuordnung des Bodens wie der sonstigen Umweltgüter zu den Nutzern wird, wie erwähnt, nur dort zum Problem, wo das Gut nicht mehr unbegrenzt vorhanden, seine Nutzung in begrenztem Rahmen aber nach wie vor erlaubt ist: Es handelt sich dann um knappe Umweltgüter, zu denen auch der Boden gehört. Dabei bedeutet Knappheit, daß die Nachfrage bei einem Preis von Null größer ist als das Angebot, daß es also bei der Verteilung des Bestands zu Konflikten zwischen den Nutzungsinteressenten kommt, die geregelt werden müssen.

Hier nun ist die Wahrnehmung wichtig, daß mit der Knappheit bzw. Verknappung eines Gutes die Sphären der Nutzungsrechte und der ökonomischen Werte bzw. der Ausschlußrechte und der Knappheitsrenten als zwei Seiten einer Sache zugleich und miteinander entstehen: Es hat gar keinen Sinn, an freien Gütern ausschließliche Nutzungsrechte zu beanspruchen, denn niemand hat ein Interesse daran, sie einem streitig zu machen - und eben deswegen, d.h. weil sie nicht knapp sind, würde einem auch niemand etwas dafür bezahlen, sie hätten also keinen ökonomischen Wert! Auch das Bodeneigentum entsteht mit der Knappheit des Bodens und hat dann diese zwei Seiten: Es ist ein Nutzungsrecht und es stellt einen ökonomischen Wert dar. Dabei hängen Nutzungsrecht und ökonomischer Wert selbstverständlich zusammen und sind aufeinander bezogen: Der ökonomische Wert ist der Maßstab für die Knappheit der durch das Nutzungsrecht gegebenen Position.

Wie übrigens beim Übergang vom freien zum knappen Gut die Sphären der Nutzungsrechte und der ökonomische Werte zugleich entstehen, so verschwinden sie auch miteinander, wenn aus dem knappen ein verbotenes Gut bzw. eine verbotene Nutzung (oder auch wieder ein freies Gut bzw. eine freie Nutzung) wird.

Fragt man sich nun, nach welchem Maßstab der Boden an die Nutzer verteilt werden soll, so bietet sich einerseits die Tüchtigkeit der Nutzer und andererseits die Gleichheit der Teilhabe aller Menschen an dem gemeinsamen Erbe der Natur an.

Beide Maßstäbe kollidieren allerdings miteinander: Eine Verteilung nach der Tüchtigkeit führt zur Ungleichheit, eine gleiche Verteilung zur Deckelung der Tüchtigkeit und damit zur Ineffizienz. Wie also ist das Verteilungsproblem zu lösen?

Es hatte sich gezeigt, daß knappe Güter zwei Seiten haben: die des Nutzungsrechts und die des ökonomischen Werts. Es bietet sich an, die beiden Verteilungsmaßstäbe so zuzuordnen, daß

  • die Nutzungsrechte nach der Tüchtigkeit an die Nutzer vergeben und
  • die ökonomischen Werte bzw. Knappheitsrenten nach der Gleichheit auf alle Menschen verteilt werden.
Eine Aufteilung der Nutzungsrechte und der ökonomischen Werte nach verschiedenen Verteilungsschlüsseln macht allerdings eine Trennung beider notwendig, denn einen einheitlichen Gegenstand kann man nicht nach verschiedenen Maßstäben verteilen. Kann aber der ökonomische Wert vom Nutzungsrecht getrennt werden? Daß beide durch die Knappheit zugleich und miteinander entstehen, besagt jedenfalls noch nicht, daß sie auch auf Dauer miteinander verbunden bleiben müssen. Sie sind in der Tat trennbar, wenn man die Nutzungsrechte mit einer ökonomischen Last, einer Abgabe, versieht, die ihren Knappheitsvorteil, d.h. die dank der Knappheit mit dem Boden verbundene Rente voll und ganz kompensiert. Das Nutzungsrecht ist dann im Ergebnis entökonomisiert, oder richtiger: ökonomisch neutralisiert, sein marktmäßiger Knappheitswert ist gleich Null - sofern der Nutzungsrechtsinhaber die Belastung nicht weiterwälzen kann. Und eine solche Weiterwälzung ist nicht möglich, weil die Belastung an der Knappheit des Nutzungsrechts, d.h. an Angebot und Nachfrage nach ihm nichts ändert, im Gegenteil: das Angebot wird durch den Nutzungsdruck, der von der Abgabe ausgeht, eher vergrößert, und die Nachfrage durch den Anreiz zum sparsamen Umgang mit dem Boden, den die Abgabe auslöst, eher verkleinert. Eine Weiterwälzung der ökonomischen Last ist daher nicht möglich, die Abgabe ist vielmehr vom Inhaber des Nutzungsrechts voll und ganz zu tragen und als Passivposten gegen die zunächst einmal mit der Nutzung anfallende Rente zu buchen. Erfaßt sie die erzielbare Rente vollständig, so neutralisiert sie sie und drückt damit den ökonomischen Wert des Nutzungsrechts auf Null.

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Zur Kapitalisierung und Entkapitalisierung des Bodens

Beim Boden als ewig, d.h. in der Zeit unendlich nutzbarem Gut, das sich durch den Gebrauch nicht verbraucht, kann der ökonomische Wert der Nutzugsrechte unmittelbar und sachgerecht nicht in endlichen Preisen, sondern nur in laufenden Zahlungen ausgedrückt werden, die die Knappheit der laufenden Nutzungsmöglichkeit (Bodenrente) widerspiegeln. Unser Bodeneigentum ist allerdings heute nicht nur ökonomisiert in dem Sinne, daß mit dem Nutzungsrecht die Bodenrente verbunden ist, sondern es ist auch kapitalisiert in dem Sinne, daß die im Prinzip ewig fließende Bodenrente in einem einmaligen Kapitalbetrag ausgedrückt wird, wodurch der Boden einen Preis bekommt, handelbar und belastbar wird. Die nachfolgenden beiden Tabellen zeigen einerseits, wie die mit dem Boden zunächst verbundene Rente und damit das Eigentum am Boden kapitalisiert wird (Tabelle I), und andererseits, wie beide durch eine Abgabe in Höhe der Bodenrente getrennt werden, das Nutzungsrecht also entökonomisiert wird, wodurch auch der auf der Rente aufbauenden Kapitalisierung des Bodeneigentums die Grundlage entzogen wird. Ein Sinken der Bodenpreise auf Null ist die Folge (Tabelle II).


Tabelle I
Kapitalisierung des Bodens bzw. der Bodenrente durch den Zins

Bodenrente*
DM
Kapitalzins**
%
Grundstückspreis
DM
1.000,-- 10 10.000,--
1.000,-- 5 20.000,--
1.000,-- 1 100.000,--
1.000,-- 0,5 200.000,--
1.000,-- 0,1 1.000.000,--
1.000,-- 0 unendlich

Tabelle II
Entkapitalisierung des Bodens durch eine Abgabe
Bodenrente*
DM
Abgabe
%
Restrente
DM
Kapitalzins**
%
Grundstückspreis
DM
1.000,-- 0 1.000,-- 5 20.000,--
1.000,-- 50 500,-- 5 10.000,--
1.000,-- 90 100,-- 5 2.000,--
1.000,-- 99 10,-- 5 200,--
1.000,-- 100 0,-- 5 0,--

* Maßgebend ist die zukünftig erwartete Bodenrente.
** Maßgebend ist der um die (erwartete) Inflationsrate bereinigte langfristige Zins auf dem Kapitalmarkt (Realzins).

Tabelle I zeigt, daß die Bodenrente als ewig fließender Zahlungsstrom nur deswegen in einer endlichen Größe, dem Grundstückspreis, ausgedrückt werden kann, weil auch auf einem andern Feld, nämlich auf dem Kapitalmarkt, eine Korrelation zwischen ewig fließenden Zahlungsströmen (Zinsen) und endlichen Beträgen (Kapital) besteht. Das Verhältnis, in dem der Kapitalmarkt das eine mit dem andern verbindet - der Zinssatz - ist auch für die Übersetzung der Bodenrenten in Bodenpreise maßgebend. Deshalb läßt ein steigender Zinssatz die Bodenpreise fallen und ein fallender Zinssatz die Bodenpreise steigen - und dies, obwohl der Zinssatz mit den tatsächlichen Verhältnissen von Angebot und Nachfrage auf dem Bodenmarkt nichts zu tun hat! Bei einem Zinssatz von Null gibt es auf dem Kapitalmarkt keine Reihe ewig fließender Zahlungen mehr, der Boden mit seinen Bodenrenten steht dann einzig und vom Wert her als ein unvergleichliches, in einer endlichen Summe nicht mehr ausdrückbares Gut dar, was sich in theoretischen Werten und Preisen von unendlich, praktisch in einer Unverkäuflichkeit des Bodens zeigt, die zu einer Refeudalisierung der Gesellschaft führt. Also: nur weil und solange es beim Kapital Zinsen gibt, gibt es beim Boden Preise (mit allen Folgen für Handelbarkeit, Belastbarkeit, Vererblichkeit usw.). Eine Bodenordnung, die wie die unsrige die Kapitalisierung des Bodens zuläßt, kann daher nur als eine kapitalistische Bodenordnung bezeichnet werden.

Tabelle II zeigt, wie eine steigende Abgabe auf den Boden die dem Bodeneigentümer verbleibende Restrente, die Grundlage für die Kapitalisierung des Bodens, schmälert und schließlich aufzehrt, so daß die Bodenpreise auf Null sinken. Das Bodeneigentum ist dann von seiner Rente getrennt; es ist nur noch ein entökonomisiertes oder besser: ein ökonomisch neutralisiertes und damit auch entkapitalisiertes Nutzungsrecht, das dem Einzelnen zur Nutzung zugeordnet ist, während die Bodenrente über die Abgabe der Allgemeinheit zufließt.

Die Wirkungen der Abgabe

Die Abgabe auf den Boden in Höhe der erzielbaren Bodenrente erweist sich bei näherer Betrachtung als der Schlüssel für die Lösung einer Vielzahl von Problemen der Bodenordnung. Sie

  • trennt die Rente vom Nutzungsrecht am Boden, denn sie ist nicht abwälzbar. Durch diese Trennung macht sie die Nutzungsrechte und deren ökonomischen Wert, die Rente, nach getrennten Schlüsseln verteilungsfähig! Das Nutzungsrecht am Boden, auch das Eigentum, ist dann ökonomisch ohne Wert (siehe Tabelle II)!
  • trennt damit auch den Boden vom Kapital, den Bodenmarkt vom Kapitalmarkt, denn ohne Rente gibt es keine Kapitalisierung. Die Bodenpreise tendieren gegen Null, der Boden ist entkapitalisiert (siehe Tabelle II). Die Trennung kommt sowohl der Bodenordnung als auch dem Kapitalmarkt zugute, weil sie das Horten von Boden in Erwartung steigender Kapitalwerte sinnlos macht und dem Kapitalmarkt nicht Mittel entzieht, die dort für Sachinvestitionen benötigt werden.
  • entzieht jeglicher Spekulation die Grundlage
  • macht den Boden als Beute und als Gegenstand gewaltsamer Aneignung und Eroberung uninteressant, denn was hat ein Eroberer von Boden, dessen ökonomischen Wert er laufend an die Gemeinschaft abführen muß? (Will er sich mit den Nutzungsrechten jedoch auch die ökonomischen Werte aneignen, dann siehe unten 3.c).
  • bringt Nutzungsrecht und Nutzer, Besitz und Nutzung zusammen, führt den Boden dem Nutzungswilligen zu: der Boden wandert zum besten Wirt. Bemerkenswert ist, daß ein und dieselbe Abgabe, indem sie den Boden und das Kapital voneinander trennt und dadurch dem Nutzer den kapitalfreien Zugang zum Boden eröffnet, zugleich dafür sorgt, daß von den Nutzern nur der beste Wirt zum Zuge kommt und daß dieser den Boden auch tatsächlich nutzt. Die Abgabe ermöglicht also nicht nur, sondern sorgt auch für die Nutzung, sie beseitigt nicht nur eine Störung, sondern bewirkt und sichert zugleich die erwünschte Entwicklung.
  • verteilt die Nutzungsrechte am Boden auf die Interessenten nach dem Maßstab der Tüchtigkeit der gegenwärtigen Nutzungsinteressenten. Sie macht damit Kräfte der Gegenwart zum Maßstab für die Bodenverteilung und beendet für die Bodenordnung die Herrschaft der Vergangenheit über die Gegenwart! Die Verteilungsergebnisse der Vergangenheit sind weitgehend Resultate des Kampfes um die mit den Nutzungsrechten, d.h. mit dem Bodeneigentum verbundenen ökonomischen Werte und Renten. Es konnte sich daher, solange diese Verbindung aufrechterhalten wird, keine Verteilung nach der Nutzungskompetenz (Tüchtigkeit) ergeben. Diese aber wird allein den Forderungen einer heute lebenden, souveränen, die Bevormundung durch die Entscheidungen und Kämpfe verblichener Generationen nicht mehr akzeptierenden Menschheit gerecht.
  • entzieht jeglicher Hortung die Grundlage
  • bewirkt einen sparsamen Umgang mit der knappen Ressource Boden, denn niemand wird mehr Boden in Besitz nehmen und halten wollen, als er tatsächlich sinnvoll (im Vergleich zur Nutzung durch andere) nutzen kann.
  • neutralisiert durch die Trennung von Nutzungsrecht und Rente die Bodeninteressen gegenüber den Planungsinstanzen, denn niemand wird mehr zur Steigerung der Bodenrente seines Grundstücks Einfluß auf die Planung nehmen, wenn ihm der Vorteil der Planung durch eine Erhöhung der Abgabe wieder genommen wird (Ausschluß der Habsucht, Herstellung von Planungsneutralität, Planung in offenen, demokratischen Verfahren wird möglich). Die Planung erfolgt dann sachbezogen, in Wahrnehmung, aber nicht in Abhängigkeit von den in der Gesellschaft vorhandenen Interessen. Nur wenn es gelingt, die Interessen an einer Ausweitung der Nutzungsgrenzen zur Natur hin ökonomisch zu neutralisieren, werden die bei der Wissenschaft längst vorhandenen Erkenntnisse über die notwendige Begrenzung der Nutzung der Umwelt auch in die Politik, d.h. in eine verbindliche Planung und Festlegung der Nutzungsgrenzen Eingang finden. (Der Ausschluß der Habsucht ist nur eine Seite der Planungsneutralität, zur andern, dem Ausschluß des Neides, siehe unten 3.b).
  • bewirkt Markträumung, indem sie den planerisch ausgewiesenen Bestand ins Angebot drängt und zugleich die Nachfrage auf dieses Angebot begrenzt. Bei einer Abgabe in Höhe der Bodenrente gibt es keine Nachfrage nach Flächen jenseits des durch die Planung ausgewiesenen Bereichs, zugleich bleibt aber auch keine der ausgewiesenen Flächen ungenutzt, da dies eine Senkung der Bodenrenten und damit der Abgabe bis zur Eingliederung der verbliebenen Fläche in den Nutzungszusammenhang zur Folge hätte. Die Abgabe bringt damit die ökonomische mit der planerisch-ökologischen Grenze der Bodennutzung zur Deckung.
  • erfaßt das gesamte Rentenvolumen und macht es bereit für eine Verteilung nach dem Maßstab der Gleichheit.
  • Die Abgabe kann von der Allgemeinheit, wo diese Eigentümer des Bodens ist, als Erbbauzins vom Inhaber des Nutzungsrechts (Erbbaurechts), aber auch sonst vom Staat kraft seiner Steuerhoheit als Abgabe vom privaten Bodeneigentümer erhoben werden. Nicht entscheidend ist nämlich, was häufig als wichtig angesehen wird: Die Trennung des Eigentums vom Nutzungsrecht, sondern es ist die Trennung des Nutzungsrechts vom ökonomischen Wert bzw. der Rente, worauf es ankommt. Letztere wird sowohl vom Erbbauzins als auch von der Bodensteuer, sofern beide die volle Bodenrente erfassen, bewerkstelligt. Beide Wege führen daher letztlich zum selben Ziel.

    3. Die Verwendungsebene

    Hier ist darüber zu entscheiden, wem die als Abgabe erhobene Bodenrente zufließen soll. Zur Wahl stehen

    • der Staat: diesen Vorschlag machte Henry George, der durch diese einzige Abgabe (single tax) alle anderen Steuern ersetzen wollte.
    • die Mütter nach der Zahl ihrer Kinder: diese Lösung vertrat Silvio Gesell, nicht zuletzt deswegen, damit die Frauen durch die ökonomische Last der Erziehung nicht in Abhängigkeit geraten oder bleiben sollten.
    • jeder Mensch ohne Unterschiede, um so auf ökonomischem Wege das gleiche Teilhaberecht aller Menschen an den Gütern der Natur zu realisieren.
    Gegen die Verwendung im Staatshaushalt spricht einerseits, daß dies vom Gesichtspunkt des gleichen Teilhaberechts aller Menschen an den Gütern der Natur auf eine gleiche Pro-Kopf-Besteuerung ohne Rücksicht auf Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit hinausläuft, und daß andererseits die Verteilung der Nutzungsrechte nach der Tüchtigkeit (2. Ebene) nicht ausreicht, um das Lebensrecht jedes Menschen auf dieser Erde zu sichern. Denn die Realverteilung alleine nach der Tüchtigkeit muß dazu führen, daß es weniger Tüchtige gibt, die keinen Quadratmeter auf dieser Erde mehr finden, auf dem nicht andere die Tüchtigeren wären, so daß für sie kein Platz auf dieser Erde bleibt. Sie brauchen daher unbedingt die finanzielle Ausstattung über die Rückverteilung, die ihnen - siehe unten a) - eine im Ergebnis kostenlose Nutzung eines durchschnittlichen Grundstücks erlaubt. Die gleichmäßige Rückverteilung macht die Zuordnung der Nutzungsrechte nach der Tüchtigkeit erst sozial verträglich.

    Gegen die Verteilung des Bodenrentenaufkommens auf die Mütter nach der Zahl ihrer Kinder spricht, daß es sich bei der Verteilung der ökonomischen Werte zunächst um eine (Menschen-)Rechtsfrage, nicht um eine Sozialfrage handelt. Als Rechtsfrage muß die Verteilung jedoch nach dem Grundsatz der Gleichheit beantwortet werden. Die Entökonomisierung der Kinderaufzucht ist dagegen eine Frage des Generationenvertrags, innerhalb dessen aus der wirtschaftlich produktiven Lebensmitte heraus sowohl der Dank für die eigene Aufzucht durch Beteiligung an den Erziehungskosten der nachwachsenden Generation als auch die Vorsorge für das eigene Alter durch Zahlung der Renten an die alte Generation berwerkstelligt werden muß. Hierdurch wird in bezug auf die Frauen bzw. Erziehungsberechtigten in sachgerechterer Weise das gleiche erreicht, was Gesell durch die Verteilung der Bodenrente an die Mütter angestrebt hat.

    Die gleichmäßige Rückverteilung des Bodenrentenaufkommens pro Kopf der Bevölkerung

  • gibt jedem Menschen die finanzielle Ausstattung, mit der er sich ein Grundstück mittlerer Art und Größe leisten kann, da die hierfür zu zahlende Abgabe seinem Anteil an der Rückverteilung entspricht. Das bedeutet im Ergebnis eine kostenlose Durchschnittsnutzung, durch die zugleich das Menschenrecht auf gleiche Teilhabe am Boden - unbeschadet des Anreizes an einer möglichst bodensparenden Nutzung! - realisiert wird.
  • macht jeden an Planungen und öffentlichen Investitionen an der Stelle interessiert, wo sie nachhaltig zu den größten Bodenrentensteigerungen führen (Ausschluß des Neides, positives Mitwirkungsinteresse, Ergänzung der Planungsneutralität, siehe oben 2.i). Dieser Gesichtspunkt ist besonders wichtig für die zukünftige Finanzierung von öffentlichen Investitionen im föderal aufgebauten Staat: Investitionen des Gesamtstaats in einer bestimmten Region führen in der Regel dort zu Steigerungen der Bodenrenten. Bisher war daher die Region, auf die sich die Investition auswirkte, an ihrer Realisierung interessiert. Da die Mittel des Gesamtstaats selbstverständlich knapp sind, bestimmt das Gerangel der Landespolitiker um die Bonner Mittel einen wesentlichen Teil des dortigen Alltags, und natürlich setzt sich dort nicht durch, wer das beste Argument, sondern wer die stärkste Hausmacht hat. Werden jedoch die Bodenrentensteigerungen zu Gunsten des Zentralstaats abgeschöpft, so verschwindet, wie erwähnt, im Prinzip jedenfalls das ökonomische Interesse an diesen Investitionen. Kommt dann hinzu, daß die Bodenrenten gleichmäßig auf die Gesamtbevölkerung zurückverteilt werden, so ist jeder Landes- und Lokalpolitiker sogar daran interessiert, daß die knappen zentralen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie zu den höchsten Bodenrentensteigerungen führen, weil damit die Rückverteilungsmasse am meisten gesteigert wird: Die Bodenrentensteigerungen zeigen und sind ein Maßstab dafür, wie sehr der Einsatz der Mittel in dieser Form und von den Betroffenen als sinnvoll bewertet wird: Man kann darin in ähnlicher Weise ein demokratisches Element sehen wie sie der Lenkung der Produktion durch Preise (mit Geldscheinen als quasidemokratischen Stimmzetteln in der Hand der Konsumenten).
  • macht jeden Menschen zum ökonomischen Teilhaber an jedem Quadratmeter Erdoberfläche und damit zum Gegner jeglicher Eroberung und gewaltsamen Aneignung. Der Agressor greift - wegen der Trennung von Nutzungsrecht, das dem Nutzer, und Bodenrente, die der gesamten Menschheit zusteht - beide an. Der scheinbar zunächst allein von der Agression betroffene Nutzer hat, indem er den ökonomischen Gegenwert des Bodens mit der ganzen Menschheit teilt, diese voll und ganz zum Verbündeten. Die heutige Kapitalisierung des Bodens, der Bodenschätze usw., d.h. die Verbindung von Nutzungsrecht und ökonomischem Wert, läßt eine Eroberung gegenüber der Weltöffentlichkeit zwar vielleicht als Rechtsbruch, im wesentlichen aber als Privatangelegenheit der beteiligten Staaten erscheinen. Die friedensstiftende und friedenssichernde Wirkung der Trennung von Nutzungsrecht und ökonomischem Wert besteht eben darin, daß sie für den Eroberer, der sich an diese Ordnung hält, dem Boden die Eignung als Beutegegenstand nimmt (siehe oben 2.d) und für den, der sich nicht an sie hält, sowohl den Inhaber des Nutzungsrechts als auch den des ökonomischen Werts zum Gegner werden läßt. Jedes Land, das auf den ökonomischen Gegenwert seines Bodens zugunsten der Weltgemeinschaft (an der es selbst wieder beteiligt ist), verzichtet, "kauft" sich damit in einen ehernen Friedensverbund ein.


  • III. Zusammenfassende Betrachtung

    Die Betrachtung der drei Funktionsebenen erweist sich für die Erkenntnis und Darstellung der Bodenordnung als äußerst fruchtbar. Erfaßt man jede der einzelnen Ebenen sachgemäß in ihrer funktionellen Charakteristik, so ergibt sich wie von selbst eine wechselseitige Stützung ihrer Funktionen, aber auch eine wechselseitige Begrenzung sonst auswuchernder Einseitigkeiten.

    Dabei steht im Zentrum die ökonomische Neutralisierung des Bodeneigentums oder sonstigen Nutzungsrechts durch eine Abgabe in Höhe der Bodenrente. Sie beseitigt alle Schäden unserer Bodenordnung, die heute mit dem Bodeneigentum als Vermögenswert verbunden sind (siehe II.2.a-d) und optimiert zugleich die Nutzungsfunktion des Bodens (siehe II.2.e-h). Damit wird nicht nur das Verhältnis der Bodenordnung zum Kapitalmarkt bereinigt, sondern zugleich dem Menschen der Zugang zum Boden als Arbeits- und Lebensgrundlage in sachgerechter Weise eröffnet.

    Die Abgabe bereinigt außerdem durch die Herstellung der Planungsneutralität die Konflikte zwischen der 1. und 2. Ebene und verbessert dadurch die Funktionsfähigkeit beider (siehe II.2.i). In der gleichen Richtung wirkt sie, indem sie als "markträumendes" Entgelt die ökonomische Nutzungsgrenze (2. Ebene) mit der planerisch-ökologischen (1. Ebene) zur Deckung bringt (siehe II.2.j) und dadurch u.a. den ständigen Druck zum Ausweis immer neuen Baulands aufhebt.

    Die Rückverteilung der Bodenrente pro Kopf der Bevölkerung (3. Ebene) gibt jedem die finanzielle Ausstattung, mit der er im Wettbewerb um Bodennutzungsrechte (2. Ebene) bestehen kann. Die Funktionsfähigkeit der Verteilung der Nutzungsrechte nach der Tüchtigkeit (2. Ebene) wird dadurch nicht aufgehoben, aber durch die Umsetzung des menschenrechtlichen Aspekts der gleichen Teilhabe in klingende Münze (3. Ebene) sozial verträglich gemacht. Die ökonomische Teilhabe aller Menschen an der gesamten Bodenrente (3. Ebene) lenkt ferner ihr Interesse an öffentlichen Planungen und Investitionen an die Stellen, an denen diese von den Betroffenen am meisten honoriert werden, d.h. zu den höchsten Bodenrentensteigerungen führen (1. Ebene, Ergänzung der Planungsneutralität, II.3.b). Sie macht schließlich die Menschen empfindlich und solidarisch gegen jede gewaltsame Beeinträchtigung bzw. Minderung des Welt-Bodenrententopfes durch irgendwelche Eroberer (siehe II.3.b), Ergänzung der friedensstiftenden Wirkung von II.2.d.)).


    http://www.initiative-grundeinkommen.ch/content/blog/uploaded_images/facts_latte-756231.jpg

    Die Latte-Macchiato-These

    "Wenn alle ein Grundeinkommen erhalten und der Mehrwertsteuersatz auf 100% erhöht wird, bleibt der Preis für einen Milchkaffee unverändert. Eine bestechende Kalkulation."

    latte macchiato thesis

    If a basic income is guaranteed for everyone and the GST (VAT) is raised to 100 per cent (being the ONLY tax in existence), the price for a milky coffee will stay exactly the same. An impressive plausible calculation.




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    Friday, January 30, 2009

    Wellington Concerts -- culture galore

    First... a bizarre picture

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    yellow roof blue sky - brilliant colour scheme
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    Secretaries on Standby - Dan Beban - Julian Taylor - Anthony Donaldson
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    bad blues band jamming with Dr Eugene Chadbourne (US)
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    Elvis Presley scultpure in Cuba Street Music Shop Mojo Stagg double bass
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    Springing from The Space, iiii, Red Mole, Roadworks, Bomb the Space, Deconstruction Unit
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    Panorama of Fesrtility Festival  Isaac Smith, Warwick Donald and Gerard Crewdson Jeff Henderson
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    Green day daft kunst heads with hilarious laughter in background
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    White cat with blue and green differently coloured eyes
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    And some politics:
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    panorama human rights for israel too - Peace - stop hamas missiles - End of Lease
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    captured near La Vacquerie NE France 29 sept 1918 New Zealand Division trophy
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    panorama of shop window mannequin parade
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    Looking towards Willis Street - where is everybody?
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    enjoy!



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